Die Sachsenspiegel ================== Überblick --------- Der Sachsenspiegel ist eines der wichtigsten Rechtsbücher des deutschen Mittelalters. Er entstand um 1230 und wurde von dem Ritter Eike von Repgow verfasst. Das Werk kodifizierte das in Sachsen geltende Gewohnheitsrecht und diente als Richtschnur für die Rechtsprechung. Inhalt ------ Landrecht ~~~~~~~~~ Das Landrecht regelte Angelegenheiten des weltlichen Rechts wie: - Lehen- und Grundherrschaftsrecht - Strafrecht - Prozessrecht - Familien- und Erbrecht Es gliederte sich in drei Teile: 1. Der erste Teil behandelte das Lehnrecht. 2. Der zweite Teil befasste sich mit Verfahrensrecht und Strafrecht. 3. Der dritte Teil regelte das Familien- und Erbrecht. Lehnrecht ^^^^^^^^^ Das Lehnrecht war ein zentraler Bestandteil und regelte die Lehen als Grundlage der feudalen Gesellschaftsordnung. Es definierte die Rechte und Pflichten von Lehnsherren und Vasallen. Strafrecht ^^^^^^^^^^ Im Strafrecht wurden Delikte wie Diebstahl, Raub, Körperverletzung und Totschlag behandelt. Die Strafen reichten von Geldstrafen über Verstümmelungen bis hin zur Todesstrafe. Lehnrecht ~~~~~~~~~ Das Lehnrecht regelte kirchliche Angelegenheiten wie das Eherecht, die Erbfolge bei Geistlichen und die Rechtsverhältnisse in Klöstern und Stiften. Bedeutung --------- Der Sachsenspiegel erlangte weit über die Grenzen Sachsens hinaus Geltung und prägte das Rechtsleben im gesamten Gebiet des Heiligen Römischen Reiches nachhaltig. Er blieb bis in die frühe Neuzeit eine maßgebliche Rechtsquelle.