Gerichtsbarkeit im Wandel der Zeit ================================== Die Gerichtsstrukturen und Rechtsprechung haben sich vom Mittelalter bis heute grundlegend gewandelt. Hier ein Vergleich der Gerichtsbarkeit damals und heute: Mittelalterliche Gerichtsbarkeit -------------------------------- Fehde- und Rachejustiz ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - Selbstjustiz durch Privatpersonen und Familien war weit verbreitet - Bei Streitigkeiten kam es häufig zu gewaltsamen Fehden zwischen Parteien - Das Prinzip der Blutrache für begangenes Unrecht galt als legitim[1][3] Ständegerichte ~~~~~~~~~~~~~~ - Getrennte Gerichtssysteme für die verschiedenen Stände (Adel, Klerus, Bürger) - Sondergerichte wie Lehnshöfe für Adlige und Kirchengerichte für Geistliche - Ungleichbehandlung vor dem Gesetz je nach Standeszugehörigkeit[1][3] Moderne Gerichtsbarkeit ------------------------ Unabhängige Gerichtsbarkeit ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ - Gewaltenteilung zwischen Judikative, Legislative und Exekutive - Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen - Gleichbehandlung aller Bürger vor dem Gericht, unabhängig von Stand oder Herkunft[2][4] Instanzenzüge ~~~~~~~~~~~~~ - Mehrstufiges Gerichtssystem mit Berufungs- und Revisionsinstanzen - Möglichkeit der Überprüfung von Urteilen durch höhere Gerichte - Professionelle Ausbildung der Richter und Staatsanwälte[2][4] Die Entwicklung hin zu einer unabhängigen Gerichtsbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien wie der Gewaltenteilung und Gleichbehandlung vor dem Gesetz war ein langer Prozess, der die mittelalterlichen Strukturen der Fehde- und Ständejustiz ablöste.[2][4] Quellen ------- .. [1] https://www.historicum.net/mittelalter/fehde-und-rachejustiz/ .. [2] https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202107/gerichtsbarkeit .. [3] https://www.planet-wissen.de/geschichte/mittelalter/gerichtsbarkeit/index.html .. [4] https://www.jurathek.de/rechtsstaatsprinzip/